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Was der Zuschuss zur PKV als Benefit bewirken kann

Für privat versicherte Mitarbeitende zahlen Sie die Hälfte des Beitrags, höchstens so viel wie in der GKV. Liegt der Beitrag niedriger, entsteht ein Unterschied. Sie können ihn als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung an Ihre Mitarbeitenden weitergeben.

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1100

Nur wer mehr als 84.150 Euro im Jahr verdient, kann sich privat versichern.

38 Jahre
2555
Selbstbehalt im Jahr
Annahmen anpassen

Im vorsichtigen Szenario rechnen wir einen Prozentpunkt mehr.

Vorläufige Werte: Die PKV-Beiträge, ihre jährliche Steigerung und die Kosten der Direktversicherung sind Richtwerte von uns, noch nicht durch Vergleichsrechnungen belegt und keine Angebote. Ihr tatsächliches Ergebnis kann daher deutlich abweichen. Die Beiträge hängen vom Tarif und von der Gesundheit der Mitarbeitenden ab. Kennen Sie den Durchschnitt, tragen Sie ihn bei „Durchschnittlicher PKV-Beitrag“ ein.

Unterschied je Person und Monat
Im Jahr
Über zehn Jahre
Als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung

  • Die Entscheidung für die PKV trifft jede Person selbst, nach einer Gesundheitsprüfung. Wir beraten Mitarbeitende einzeln und vertraulich.
  • Betriebsrenten sind im Alter in der GKV beitragspflichtig. Für privat Versicherte gilt das nicht.
Vertrauliche Anfrage Erstgespräch vereinbarenDie Anfrage füllt das Formular unten mit Ihren Eingaben vor. Sie sehen alles und senden selbst.

Modellrechnung mit Annahmen, keine Prognose und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zu reinen Geldanlagen wie Depots oder Fonds beraten wir nicht, nur zu versicherungsförmigen Lösungen. Wir nennen keine Tarife und keine Anbieter. Rechengrößen Stand 5. November 2026, Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze 2027 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates.

Was Sie vorher wissen sollten

Ein Benefit wirkt nur, wenn er zur Situation Ihrer Mitarbeitenden passt.

So rechnen wir

Der Rechner zeigt eine Modellrechnung, keine Prognose. Für Mitarbeitende über der Versicherungspflichtgrenze zahlen Sie in der GKV den Arbeitgeberanteil bis zur Beitragsbemessungsgrenze: 7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, dazu 1,8 % zur Pflege bis zu deren Grenze, in Sachsen 1,3 % (im Rechner nicht abgebildet). Für privat Versicherte zahlen Sie die Hälfte des Beitrags, höchstens diese Beträge, getrennt für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).

Den PKV-Beitrag nehmen wir als Richtwert nach Eintrittsalter und Selbstbehalt an, oder Ihren Durchschnittswert. Beiträge steigen mit der angenommenen PKV-Steigerung, die Beitragsbemessungsgrenze mit den Löhnen und der Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte im Jahr.

Geben Sie den Unterschied als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung weiter, rechnen wir mit einer Direktversicherung mit Garantie bis 67, steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, und mit 3, 5 und 7 % Wertentwicklung vor Kosten. Ertragsteuer berücksichtigen wir pauschal mit dem angegebenen Satz.

Donika Rahn ist Versicherungsmaklerin mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Wir beraten Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung und Mitarbeitende einzeln zu ihrer Krankenversicherung.

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Die Regeln hinter dem Rechner, geprüft und mit Quellen.

Häufige Fragen

Alles Weitere besprechen wir gern persönlich.

Nur wenn der halbe PKV-Beitrag unter dem Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils in der GKV liegt. Dann zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags. Liegt der Beitrag höher, zahlen Sie in beiden Systemen den Höchstbetrag.

Die Entscheidung trifft jede versicherte Person selbst, nach einer Gesundheitsprüfung und mit Blick auf Familie und Alter. Wir empfehlen, den Unterschied als Benefit anzubieten, etwa als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung, und die Beratung einzeln und vertraulich zu führen.

Beiträge in eine Direktversicherung sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG), sozialversicherungsfrei bis 4 %. Für Mitarbeitende über der Beitragsbemessungsgrenze spielt die Sozialversicherung beim Beitrag meist keine Rolle. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Nein. Der Rechner rechnet nur in Ihrem Browser. Erst wenn Sie eine Anfrage absenden, erhalten wir die Angaben, die im Formular stehen.

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