In der GKV richtet sich Ihr Beitrag nach dem Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der PKV nach Tarif und Eintrittsalter. Der Rechner zeigt, was aus dem Unterschied werden kann, wenn Sie ihn anlegen, und wie lange er die höheren Beiträge im Alter mitträgt.
Geben Sie Ihre Zahlen ein. Das Ergebnis passt sich sofort an.
Vorläufige Werte: Die PKV-Beiträge, ihre jährliche Steigerung und die Kosten des geförderten Vertrags sind Richtwerte von uns, noch nicht durch Vergleichsrechnungen belegt und keine Angebote. Ihr tatsächliches Ergebnis kann daher deutlich abweichen. Ihr Beitrag hängt vom Tarif und von Ihrer Gesundheit ab. Kennen Sie ihn, tragen Sie ihn unter „Annahmen anpassen“ ein.
ausgewogenvorsichtig bis chancenorientiertRentenbeginnZeigen oder tippen Sie auf die Grafik, um die Werte eines Jahres zu sehen.Nach Rentenbeginn wächst das Vermögen in den günstigeren Annahmen über den Rand der Grafik hinaus, alle Werte stehen unter „Die Rechnung im Detail“.
Modellrechnung mit Annahmen, keine Prognose und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zu reinen Geldanlagen wie Depots oder Fonds beraten wir nicht, nur zu versicherungsförmigen Lösungen. Wir nennen keine Tarife und keine Anbieter. Rechengrößen Stand 5. November 2026, Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze 2027 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates.
Der Beitrag ist nur ein Teil der Entscheidung. Ein kurzer Vergleich der Leistungen, die Mandanten oft ansprechen.
| Leistung | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Facharzttermine | Termine nach Verfügbarkeit, auch über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen | Privatärztliche Behandlung, in der Praxis oft mit eigenen Terminen, tarifabhängig |
| Unterbringung im Krankenhaus | Mehrbettzimmer, Ein- oder Zweibettzimmer nur mit Zusatzversicherung oder auf eigene Kosten | Ein- oder Zweibettzimmer, tarifabhängig |
| Chefarzt | Behandlung durch die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte | Chefarzt oder gewählte Ärztin, tarifabhängig |
| Klinikwahl | Klinik aus der ärztlichen Einweisung, bei anderer Wahl ohne zwingenden Grund können Mehrkosten anfallen (§ 39 Abs. 2 SGB V) | Freie Wahl, auch Privatkliniken, tarifabhängig |
| Familie | Kinder und Ehe- oder Lebenspartner ohne Einkommen in der Regel beitragsfrei mitversichert, für Ehe- und Lebenspartner ab 2028 meist mit Zuschlag | Jede Person mit eigenem Beitrag |
| Beitrag im Alter | Nach Einkommen, auch auf Betriebsrenten | Nach Tarif, unabhängig vom Einkommen |
Was die PKV leistet, hängt vom Tarif ab. Wir vergleichen die Bedingungen für Sie, unabhängig von einzelnen Gesellschaften.
Die Rechnung zeigt eine Seite der Entscheidung. Diese Punkte gehören ebenso dazu.
Der Rechner zeigt eine Modellrechnung, keine Prognose. Er vergleicht, was Sie heute in der GKV und in der PKV zahlen, und legt den Unterschied an. Alle Beträge sind nominal, das Vermögen zeigen wir zusätzlich in heutiger Kaufkraft bei 2 % Inflation im Jahr.
GKV: Wir rechnen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse bis zur Beitragsbemessungsgrenze, dazu die Pflegeversicherung mit 3,6 % bis zu ihrer eigenen Grenze, für Kinderlose mit einem Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und mit Abschlägen ab dem zweiten Kind unter 25. Angestellte tragen davon die Hälfte, den Zuschlag für Kinderlose allein, die Abschläge mindern nur ihren Anteil. Für einen beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner kommt ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf Ihren Beitragssatz hinzu, den Sie allein tragen. Er entfällt unter anderem, solange ein Kind unter zwölf im Haushalt lebt oder der Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat. Im Alter rechnen wir ohne diesen Zuschlag. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz würde die Pflege für Kinderlose und Gutverdienende verteuern, es ist noch nicht beschlossen.
PKV: Wir nutzen Richtwerte nach Eintrittsalter und Selbstbehalt, oder Ihren eigenen Beitrag. Kinder kosten bis 25 einen eigenen Beitrag, ein Partner ohne Einkommen ebenso. Den Selbstbehalt ziehen wir voll als Kosten ab, auch im Alter. Angestellte erhalten vom Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, höchstens den Arbeitgeberanteil in der GKV, getrennt für Kranken- und Pflegeversicherung.
Steuern: Beiträge zur Basisabsicherung sind als Sonderausgaben absetzbar, in der GKV fast vollständig, in der PKV nur der Anteil der Basisabsicherung. Weil Sie in der GKV mehr absetzen, schrumpft der Vorsprung nach Steuern. Wir rechnen das mit Ihrem Grenzsteuersatz ein.
Anlage: Der Vorsprung fließt zuerst in einen geförderten Altersvorsorgevertrag beim Versicherer, bis 6.840 Euro im Jahr, gefördert bis 1.800 Euro mit Grundzulage und Kinderzulage. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger als die Zulage, rechnen wir die Erstattung im Folgejahr wieder an. Die Zulagen erhalten Sie auch in der GKV, wenn Sie selbst einzahlen. Nutzen Sie die Förderung schon mit einem eigenen Vertrag, nehmen Sie bei der Förderberechtigung den Haken heraus, sonst fällt das Ergebnis zu günstig aus. Was darüber hinausgeht, legen wir rechnerisch in eine freie Anlage mit Abgeltungsteuer auf die Erträge. Zu reinen Geldanlagen wie Depots oder Fonds beraten wir nicht, wir beraten nur zu versicherungsförmigen Lösungen. Jahre, in denen die PKV mehr kostet, ziehen wir vom Vermögen ab.
Szenarien: Wertentwicklung vor Kosten vorsichtig 3 %, ausgewogen 5 %, chancenorientiert 7 % im Jahr, abzüglich der angenommenen Kosten des Vertrags. Im vorsichtigen Szenario steigen die PKV-Beiträge zusätzlich um einen Prozentpunkt im Jahr schneller. Einkommen, Beitragsbemessungsgrenze und gesetzliche Rente steigen mit den Löhnen, der Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte im Jahr.
Im Alter: Der PKV-Beitrag sinkt ab dem Jahr nach dem 60. Geburtstag um den gesetzlichen Zuschlag von 10 %, und mit Rentenbeginn entfällt das Krankentagegeld. Die Mittel aus dem Zuschlag dämpfen Beitragserhöhungen ab 65 zusätzlich, das rechnen wir vorsichtshalber nicht ein. Die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur PKV, 2027 nach unserer Berechnung 8,75 % der Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 106 SGB VI). In der GKV zahlen pflichtversicherte Rentner auf die Rente die Hälfte des Beitrags und die volle Pflege, freiwillig Versicherte auf alle Einnahmen. Wer dauerhaft gesetzlich versichert war, kommt in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner, auch nach freiwilliger Versicherung als Selbstständiger. Damit rechnen wir. Voraussetzung ist eine gesetzliche Rente, ohne sie rechnen wir mit freiwilliger Versicherung. Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt oder im Alter hauptberuflich selbstständig bleibt, kann im Rechner die freiwillige Versicherung wählen. Aus dem Vermögen entnehmen wir Monat für Monat die Mehrkosten, gefördertes Kapital voll versteuert. Die gesetzlichen Auszahlungsformen, etwa eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan bis mindestens 85, nähern wir so vereinfacht an.
Donika Rahn ist Versicherungsmaklerin mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Ob die PKV für Sie passt, hängt vor allem von Ihrer Gesundheit, Ihrer Familienplanung und den Leistungen ab, nicht nur vom Beitrag. Das besprechen wir gern mit Ihnen.
Die Regeln hinter dem Rechner, geprüft und mit Quellen.
Alles Weitere besprechen wir gern persönlich.
Als freiwillig Versicherter zahlen Sie den vollen Beitrag auf alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2027 nach dem Kabinettsbeschluss 6.375 Euro im Monat. Mit Anspruch auf Krankengeld gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, ohne Krankengeld der ermäßigte von 14,0 %, jeweils plus Zusatzbeitrag und Pflege. Mindestens zählen 1.376,67 Euro im Monat.
Ab 2027 ja, wenn Sie Einkünfte aus Gewerbe oder selbstständiger Arbeit haben, jünger als 67 sind und eine Steuererklärung abgeben. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit Gehalt aus ihrer GmbH sind nach unserer Lesart nicht erfasst. Ihre Steuerberatung kann das für Ihren Fall bestätigen.
Das hängt davon ab, ob Sie im Alter pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. In die Krankenversicherung der Rentner kommen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert waren, auch freiwillig. Dann zahlen Sie auf Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, nicht auf Mieten oder Kapitalerträge. Als freiwillig Versicherter zahlen Sie auf alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Rechner nimmt die Krankenversicherung der Rentner an, die freiwillige Versicherung können Sie unter „Annahmen anpassen“ wählen. Auf die gesetzliche Rente trägt die Rentenversicherung die Hälfte. In der PKV richtet sich der Beitrag dagegen nach dem Tarif, nicht nach dem Einkommen.
Nein. Der Rechner rechnet nur in Ihrem Browser. Erst wenn Sie eine Anfrage absenden, erhalten wir die Angaben, die im Formular stehen. Bitte tragen Sie dort keine Angaben zur Gesundheit ein.

Wir vergleichen Tarife unabhängig und rechnen mit Ihren Zahlen. Das Erstgespräch ist für Sie ohne Kosten.