Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung soll 2027 bei 76.500 Euro im Jahr liegen (6.375 Euro im Monat), darin enthalten ist eine gesetzliche Sondererhöhung von 3.600 Euro; die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung steht nach unserem Stand vom 5. November 2026 noch aus.
- Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2027 am 30. Oktober 2026 auf unverändert 2,9 % festgelegt.
- Ab dem 1. Januar 2027 betragen die Zuzahlungen nach § 61 SGB V mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro, im Krankenhaus 15 Euro je Kalendertag statt bisher 5, 10 und 10 Euro.
- Hauptberuflich Selbstständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V nicht versicherungspflichtig und können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern.
Was zahlen freiwillig versicherte Selbstständige 2027 höchstens?
Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel freiwillig versichert und tragen den Beitrag allein, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Nach § 240 SGB V zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, neben dem Gewinn also grundsätzlich auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und andere Einkünfte. Den Höchstbeitrag zahlt, wessen beitragspflichtige Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat erreichen.
Die folgenden Werte sind unsere Berechnung. Wir rechnen mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, Ihre Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Ohne Krankengeldanspruch gilt nach § 243 SGB V der ermäßigte Satz von 14,0 %, mit Wahlerklärung für das Krankengeld nach § 44 Abs. 2 SGB V der allgemeine Satz von 14,6 %.
In der Pflegeversicherung gibt es zwei Varianten. Nach geltendem § 55 SGB XI richtet sich die Beitragsbemessungsgrenze nach der besonderen Versicherungspflichtgrenze, 2027 also 6.075 Euro im Monat, und Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,2 % statt 3,6 %. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Grenze auf 6.375 Euro und den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anheben, der Bundestag hat den Entwurf am 5. November 2026 in erster Lesung beraten.
| Höchstbeitrag 2027 pro Monat | nach geltendem Recht | mit Pflegeneuordnungsgesetz |
|---|---|---|
| Krankenversicherung mit Krankengeld (14,6 % + 2,9 %) | 1.115,63 Euro | 1.115,63 Euro |
| Krankenversicherung ohne Krankengeld (14,0 % + 2,9 %) | 1.077,38 Euro | 1.077,38 Euro |
| Pflegeversicherung mit Kind (3,6 %) | 218,70 Euro | 229,50 Euro |
| Pflegeversicherung kinderlos (4,2 % bzw. 4,5 %) | 255,15 Euro | 286,88 Euro |
| Summe mit Krankengeld, mit Kind | 1.334,33 Euro | 1.345,13 Euro |
| Summe mit Krankengeld, kinderlos | 1.370,78 Euro | 1.402,51 Euro |
Unsere Berechnung, Stand 5. November 2026. Krankenversicherung auf die geplante Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro (Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026, Zustimmung des Bundesrates ausstehend), durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %. Pflege nach geltendem Recht auf 6.075 Euro, mit Pflegeneuordnungsgesetz (Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen) auf 6.375 Euro. Eltern zahlen in der Pflege ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren je Kind 0,25 Prozentpunkte weniger. Quellen: SGB V, SGB XI, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie viel mehr ist das als 2026, und was gilt bei kleinem Einkommen?
2026 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro im Monat, der Höchstbeitrag mit Krankengeld und Kind nach unserer Berechnung bei 1.226,44 Euro, kinderlos bei 1.261,32 Euro. Der Anstieg kommt aus der höheren Grenze, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt bei 2,9 %. Die Sondererhöhung von 3.600 Euro im Jahr schreibt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 vor.
Nach unten gilt für freiwillig Versicherte eine Mindestbemessung: Als beitragspflichtige Einnahmen zählt nach § 240 Abs. 4 SGB V mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag, 2027 also 1.376,67 Euro im Monat.
- Mit Kind, geltendes Recht: 107,89 Euro mehr im Monat, 1.294,68 Euro mehr im Jahr
- Kinderlos, geltendes Recht: 109,46 Euro mehr im Monat, 1.313,52 Euro mehr im Jahr
- Mit Kind, mit Pflegeneuordnungsgesetz: 118,69 Euro mehr im Monat, 1.424,28 Euro mehr im Jahr
- Kinderlos, mit Pflegeneuordnungsgesetz: 141,19 Euro mehr im Monat, 1.694,28 Euro mehr im Jahr
- Mindestbeitrag 2027 mit Krankengeld: 240,92 Euro Krankenversicherung (17,5 %) plus 49,56 Euro Pflege mit Kind, zusammen 290,48 Euro; kinderlos 298,74 Euro, mit Pflegeneuordnungsgesetz 302,87 Euro (unsere Berechnung, 2026 waren es mit Kind 278,17 Euro)

Welche Leistungen ändern sich 2027 in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Zum 1. Januar 2027 steigen nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die festen Zuzahlungsbeträge um die Hälfte, und der Festzuschuss zum Zahnersatz sinkt.
Unverändert bleibt die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V: Zuzahlungen fallen im Kalenderjahr nur bis 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an, für chronisch Kranke in Dauerbehandlung bis 1 %.
- Arznei- und Hilfsmittel: 10 % des Abgabepreises, mindestens 7,50 Euro statt 5 Euro und höchstens 15 Euro statt 10 Euro, jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels (§ 61 SGB V)
- Krankenhaus und andere stationäre Maßnahmen: 15 Euro je Kalendertag statt 10 Euro
- Heilmittel und häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten sowie 15 Euro je Verordnung statt 10 Euro
- Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt für ab dem 1. Januar 2027 bewilligte Versorgungen von 60 auf 50 % der Beträge für die Regelversorgung, mit Bonus von 70 auf 60 % und mit lückenlosem Bonusheft über zehn Jahre von 75 auf 65 % (§ 55 SGB V)
Wer kann als Selbstständiger in die private Krankenversicherung?
Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist nach § 5 Abs. 5 SGB V nicht versicherungspflichtig. Anders als bei Angestellten spielt die Versicherungspflichtgrenze deshalb keine Rolle, der Wechsel ist unabhängig vom Einkommen möglich. Für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten nach Angaben des PKV-Verbands Ausnahmen.
Vor Vertragsbeginn steht eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen, im Einzelfall auch zur Ablehnung; die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist wesentlich.
Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Nach Angaben des PKV-Verbands berechnet der Versicherer ihn abhängig vom Lebensalter, wer später eintritt, zahlt deshalb in der Regel mehr.
Muss der erste Schritt gleich eine umfassende Vollversicherung sein?
Nein. Zwischen dem Verbleib in der GKV und einer Vollversicherung mit allen denkbaren Leistungen liegen mehrere Wege, auch in Kombination. Leistungen und Beiträge sind in allen Fällen tarifabhängig und nur an konkreten Angeboten zu vergleichen.
- Vollversicherung mit Selbstbehalt und gezielt gewählten Leistungen: Damit sie die Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG erfüllt, muss eine private Krankheitskostenversicherung mindestens ambulante und stationäre Heilbehandlung umfassen, und die Selbstbehalte dafür sind auf 5.000 Euro je Person und Kalenderjahr begrenzt. Darüber hinaus wählen Sie Leistungen wie das Einbettzimmer bewusst; wer später Leistungen erweitern oder den Selbstbehalt senken möchte, braucht in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung.
- In der GKV bleiben und gezielt ergänzen: Eine Zahnzusatzversicherung kann einen Teil des Eigenanteils beim Zahnersatz abdecken, nach Einschätzung der Verbraucherzentrale übernimmt aber kaum eine den vollen Eigenanteil. Eine Krankenhauszusatzversicherung kann Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer absichern. Eine Gesundheitsprüfung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale fast immer erforderlich, üblich sind danach Wartezeiten von drei Monaten, für Zahnersatz in der Regel acht Monate. Ob Wartezeiten gelten, ist tarifabhängig, § 197 VVG begrenzt vereinbarte Wartezeiten auf höchstens drei Monate, für Zahnbehandlung und Zahnersatz auf höchstens acht Monate.
- Gesundheitszustand sichern: Eine Anwartschaftsversicherung hält einen privaten Vertrag ruhend, damit er später ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aufleben kann; bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich Alterungsrückstellungen gebildet. Einen gesetzlichen Anspruch gibt § 204 Abs. 5 VVG nur Privatversicherten, die einen gekündigten Vertrag als Anwartschaft fortführen; wer gesetzlich versichert ist, braucht dafür einen eigenen Vertrag mit Gesundheitsprüfung, und ob ein Versicherer eine Anwartschaft oder einen Optionstarif anbietet und zu welchen Bedingungen, ist tarifabhängig. Nach Einschätzung von Finanztip kostet die kleine Anwartschaft etwa 5 bis 10 %, die große etwa 30 bis 45 % des regulären Tarifbeitrags, und gesetzlich Versicherten, die noch nie privat versichert waren und deren künftiges Einkommen offen ist, rät Finanztip eher davon ab.
- Krankentagegeld nicht vergessen: Ein privates Krankentagegeld lässt sich auch zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, Tagessatz und Leistungsbeginn sind tarifabhängig.
Wie sichern Sie den Verdienstausfall bei Krankheit ab?
Hauptberuflich Selbstständige haben in der GKV nur mit einer Wahlerklärung Anspruch auf Krankengeld, nach § 46 SGB V ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, also ab dem 43. Tag. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Wahlerklärung nach dem neuen § 44 Abs. 2 SGB V nur dann schon mit ihrem Zugang, wenn Sie erstmals freiwillig gesetzlich versichert sind oder Ihr bisheriger Krankengeldanspruch durch einen Statuswechsel wie die Aufnahme der Selbstständigkeit entfallen ist und die Erklärung innerhalb von 14 Tagen bei der Kasse eingeht. In allen anderen Fällen gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Zugang; werden Sie in dieser Zeit arbeitsunfähig, wirkt die Wahlerklärung erst ab dem Tag nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, es sei denn, ein Unfall in der Wartezeit hat sie herbeigeführt.
In der privaten Krankenversicherung wird ein Krankentagegeld gesondert vereinbart. Höhe und Beginn wählen Sie tarifabhängig, nach den Musterbedingungen (§ 4 Abs. 2 MB/KT) darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Krankengeldern Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Wer wechselt, sollte den Verdienstausfall im selben Schritt neu planen.
Was spricht gegen einen vorschnellen Wechsel?
Auch PKV-Beiträge steigen. Nach Angaben des PKV-Verbands steigen die Beiträge zum 1. Januar 2027 für rund 53 % der Privatversicherten, für die Betroffenen im Durchschnitt um voraussichtlich 13,4 %, außerhalb der Beihilfetarife um 15,3 %. Wie sich Beiträge künftig entwickeln, weiß nach Einschätzung der Verbraucherzentrale niemand.
In der GKV sind Kinder beitragsfrei familienversichert, in der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Der PKV-Beitrag sinkt zudem nicht, wenn Ihr Einkommen sinkt.
Ein Weg zurück in die GKV setzt in der Regel neue Versicherungspflicht voraus. Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird, bleibt nach § 6 Abs. 3a SGB V trotzdem versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war.
Wie gehen Sie bei der Entscheidung vor?
Eine Entscheidung über die Krankenversicherung lässt sich später nur eingeschränkt korrigieren. Die folgende Reihenfolge hilft bei der Einordnung.
- Beitrag ausrechnen: Welche beitragspflichtigen Einnahmen hat Ihr letzter Einkommensteuerbescheid, und erreichen Sie damit die Grenze von 6.375 Euro im Monat?
- Gesundheit klären: Welche Diagnosen und Behandlungen wären in einem Antrag anzugeben?
- Familie planen: Wer soll in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren mitversichert sein?
- Verdienstausfall absichern: Welche Kosten laufen bei Krankheit weiter, und wie lange tragen Ihre Rücklagen?
- Beraten lassen: Konkrete Angebote vergleichen, bevor Sie einen Antrag stellen oder etwas kündigen

Donikas Einordnung
„Wenn im Januar der Beitragsbescheid für 2027 kommt, werden viele Selbstständige zum ersten Mal ernsthaft über die private Krankenversicherung nachdenken. Ich rate, die Frage nicht am Beitrag eines einzelnen Jahres festzumachen, sondern an Alter, Gesundheit und Familienplanung und an der Frage, ob Sie die Entscheidung auch mit 60 noch tragen möchten. Oft zeigt sich im Gespräch, dass ein überschaubarer erster Schritt besser passt, etwa eine Zusatzversicherung oder ein Krankentagegeld. Und manchmal ist die ehrliche Antwort, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.“
Donika Rahn, Versicherungsmaklerin in Hamburg
Häufige Fragen
Nach unserer Berechnung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind es mit Krankengeld 1.115,63 Euro für die Krankenversicherung, inklusive Pflege 1.334,33 Euro mit einem Kind und 1.370,78 Euro kinderlos. Wird das Pflegeneuordnungsgesetz wie geplant beschlossen, sind es 1.345,13 Euro beziehungsweise 1.402,51 Euro.
Ja, hauptberuflich Selbstständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V nicht versicherungspflichtig, die Versicherungspflichtgrenze gilt für sie nicht. Voraussetzung ist eine Gesundheitsprüfung, der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif.
Ja, etwa mit einer Zahn- oder Krankenhauszusatzversicherung oder einem privaten Krankentagegeld. Leistungen und Beiträge sind tarifabhängig, eine Gesundheitsprüfung ist fast immer erforderlich, und es gelten häufig Wartezeiten.
Nur, wenn erneut Versicherungspflicht entsteht, etwa durch eine Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr nach § 6 Abs. 3a SGB V meist ausgeschlossen.
Quellen
- BMG legt durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent fest (Pressemitteilung vom 30. Oktober 2026) Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 5. November 2026
- Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. November 2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Regelungstext, Artikel 1 Nr. 16, 22, 23 und 61 sowie Artikel 8 Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. November 2026
- Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 5. November 2026
- Beratungsvorgang Drucksache 576/26 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027) Bundesrat, abgerufen am 5. November 2026
- Neuordnung der Pflegeversicherung in erster Lesung beraten (Drucksache 21/8869) Deutscher Bundestag, abgerufen am 5. November 2026
- Finanzierung der Pflegeversicherung Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 5. November 2026
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (SVBezGrV 2026) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7) Bundesministerium für Gesundheit, Bundesanzeiger, abgerufen am 5. November 2026
- § 5 SGB V Versicherungspflicht gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 6 SGB V Versicherungsfreiheit gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 44 SGB V Krankengeld gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 46 SGB V Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 55 SGB V Leistungsanspruch (Zahnersatz) gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 61 SGB V Zuzahlungen gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 62 SGB V Belastungsgrenze gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 243 SGB V Ermäßigter Beitragssatz gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 55 SGB XI Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 204 VVG Tarifwechsel gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- § 197 VVG Wartezeiten gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. November 2026
- Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) Verband der Privaten Krankenversicherung, abgerufen am 5. November 2026
- Wer kann in die private Krankenversicherung? Verband der Privaten Krankenversicherung, abgerufen am 5. November 2026
- Was ist eine Anwartschaftsversicherung? Verband der Privaten Krankenversicherung, abgerufen am 5. November 2026
- Warum 2027 die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen Verband der Privaten Krankenversicherung, abgerufen am 5. November 2026
- Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung: Sinnvoll oder nicht? (Stand 19.08.2025) Verbraucherzentrale Bundesverband, abgerufen am 5. November 2026
- Anwartschaftsversicherung: So sicherst Du Dir die Rückkehr in die PKV (Stand 08.01.2026) Finanztip, abgerufen am 5. November 2026
- Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun? Verbraucherzentrale, abgerufen am 5. November 2026
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