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Was kleine Beiträge im Alter bewirken

Auch 50 Euro im Monat können über die Jahre zu einem spürbaren Betrag werden. Rechnen Sie selbst nach, mit staatlicher Förderung, Steuern und dem Blick auf Ihre Angehörigen. Der Rechner arbeitet nur in Ihrem Browser.

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Vorsorgeweg
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35 Jahre
1860
Beginn der Rente
Garantie
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Mein Ziel

Mögliches Kapital mit 67, bei angenommenen 5 % pro Jahr nach Kosten
rund 0 Euro

Ihre Beiträge
Staatliche Zulagen
Wertentwicklung

angenommene 5 %3 % und 8 %Zeigen oder tippen Sie auf die Grafik, um die Werte eines Jahres zu sehen.

Rechnerisch im Monat: , wenn das Kapital über 25 Jahre verteilt wird. Die tatsächliche Rente ist tarifabhängig.

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Was der Staat beiträgt und wann Steuern anfallen

Beide Wege werden unterschiedlich gefördert und besteuert. Die Zahlen unten folgen Ihren Angaben im Rechner.

Geförderter Altersvorsorgevertrag

Zulagen. Der Staat gibt 50 % auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr und 25 % auf den Teil bis 1.800 Euro, zusammen höchstens 540 Euro (§ 84 EStG neu). Dazu kommen je Kind mit Kindergeld 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 Euro (§ 85 EStG neu), und einmalig 200 Euro, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr (§ 86 EStG neu).

Sonderausgaben. Beiträge bis 1.800 Euro zuzüglich der Zulagen können Sie in der Steuererklärung ansetzen (§ 10a EStG). Das Finanzamt prüft dann von sich aus, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage, und berücksichtigt nur die Differenz zusätzlich.

Im Alter. Auszahlungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und deren Erträgen beruhen, sind voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG), oft aber bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz als im Berufsleben.

Private Rentenversicherung

Beiträge. Sie zahlen aus Ihrem versteuerten Einkommen, ohne staatliche Zulagen, dafür ohne Höchstbetrag und ohne Bindung an eine Förderberechtigung. Erträge werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert.

Als lebenslange Rente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig: bei Rentenbeginn mit 65 sind es 18 %, mit 67 sind es 17 % der Rente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG).

Als Kapital ist der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig. Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und wird er ab Ihrem 62. Geburtstag ausgezahlt, nur zur Hälfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG, § 52 Abs. 28 Satz 7 EStG für Verträge ab 2012).

Ihre persönliche Steuerwirkung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Wir geben keine Steuerberatung.

Was mit dem Ersparten geschieht, wenn Ihnen etwas zustößt

Vorsorge soll auch Ihre Angehörigen schützen. Beide Wege regeln den Todesfall verschieden.

Private Rentenversicherung

Vor Rentenbeginn

Der Versicherer zahlt in der Regel das vorhandene Guthaben an die Person, die Sie im Vertrag als bezugsberechtigt bestimmt haben. Wie viel genau, regelt der Tarif. Mit einem Bezugsrecht bestimmen Sie selbst, wer die Leistung erhält.

Nach Rentenbeginn

Mit einer vereinbarten Rentengarantiezeit läuft die Rente bis zum Ende dieser Zeit weiter, mit einer Kapitalrückgewähr wird der Rest ausgezahlt. Ohne solche Vereinbarung endet die Rente mit dem Tod.

Erbschaftsteuer

Die Leistung an Bezugsberechtigte gilt als Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Es gelten die persönlichen Freibeträge, etwa 500.000 Euro für Ehe- und eingetragene Lebenspartner und 400.000 Euro je Kind (§ 16 ErbStG).

Geförderter Altersvorsorgevertrag

Vor Rentenbeginn

Das angesparte Kapital ist vererbbar. Steuerlich gilt die Auszahlung an Erben als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug sind zurückzuzahlen, die Erträge werden versteuert (§ 93 Abs. 1, § 22 Nr. 5 EStG).

Ausnahme ist die Übertragung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners, wenn Sie nicht dauernd getrennt gelebt haben und in der EU oder im EWR wohnten (§ 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStG). Für Kinder und andere Erben sieht das Gesetz diese Ausnahme nicht vor.

Nach Rentenbeginn

Bei einer lebenslangen Leibrente endet die Zahlung mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart ist; andere Hinterbliebenenleistungen sehen neue Verträge nicht mehr vor. Beim Auszahlungsplan geht das restliche Kapital an die Erben, mit derselben Regel zur Rückzahlung der Förderung.

Gut zu wissen

Wer seine Angehörigen vor allem finanziell absichern will, verbindet die Altersvorsorge oft mit einer Risikolebensversicherung. Das besprechen wir gern im Zusammenhang.

So rechnen wir

Der Rechner zeigt eine Modellrechnung, keine Prognose. Wir nehmen eine Wertentwicklung von 3, 5 und 8 % pro Jahr nach Kosten an. Welche Kosten ein Vertrag hat und welche Wertentwicklung er tatsächlich erreicht, hängt vom Tarif und von den Kapitalmärkten ab; 8 % pro Jahr über Jahrzehnte ist eine günstige Annahme. Beiträge werden monatlich gezahlt und monatlich verzinst, Zulagen einmal im Jahr gutgeschrieben. Die Kinderzulage setzen wir vereinfacht für höchstens 18 Jahre ab heute an; tatsächlich gibt es sie, solange für das Kind Kindergeld festgesetzt wird, und je Kind nur für einen Elternteil. Dass schon 300 Euro Eigenbeitrag für jedes Kind die volle Kinderzulage auslösen, folgt aus dem Wortlaut von § 85 EStG; eine Bestätigung der Finanzverwaltung steht noch aus.

Alle Beträge sind nominal. Was sie heute wert wären, zeigt „in heutiger Kaufkraft“: Dafür nehmen wir eine Inflation von 2 % im Jahr an. Das entspricht dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank, die auf mittlere Sicht eine Teuerung von 2 % anstrebt; die tatsächliche Inflation kann davon abweichen. Nicht berücksichtigt sind Steuern und der Sonderausgabenabzug. Bei einem Garantieprodukt sagt der Anbieter zu, dass zu Beginn der Auszahlung mindestens 80 oder 100 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG neu); eine höhere Garantie geht in der Regel mit geringeren Chancen einher. Das Altersvorsorgedepot hat keine Garantie; Versicherer können es als fondsgebundenen Vertrag anbieten. Wir rechnen in allen Fällen mit denselben angenommenen Wertentwicklungen, tatsächlich unterscheiden sich Anlage und Kosten je nach Vertrag. „Rechnerisch im Monat“ verteilt das Kapital ohne weitere Verzinsung auf 25 Jahre. Die tatsächliche Rente hängt vom Tarif und vom Rentenfaktor ab.

Donika Rahn ist Versicherungsmaklerin mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Wir beraten zu versicherungsförmigen Lösungen und nicht zu reinen Bank- oder Fondsdepots, auch nicht zu Standarddepot-Verträgen.

Mehr zur geförderten Altersvorsorge

Die Regeln hinter dem Rechner, geprüft und mit Quellen.

Häufige Fragen

Alles Weitere besprechen wir gern persönlich.

Nein. Der Rechner zeigt eine Modellrechnung mit drei angenommenen Wertentwicklungen nach Kosten. Wie sich ein Vertrag tatsächlich entwickelt, hängt vom Tarif, den Kosten und den Kapitalmärkten ab; zugesagt ist nur, was ein Vertrag ausdrücklich garantiert.

Donika Rahn ist Versicherungsmaklerin mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Wir beraten zu versicherungsförmigen Lösungen, also zu Rentenversicherungen und zu geförderten Altersvorsorgeverträgen von Versicherern, mit oder ohne Garantie. Reine Bank- und Fondsdepots, auch Standarddepot-Verträge, gehören nicht zu unserer Beratung.

Neue geförderte Verträge nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) können ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden; Zertifizierungen dürfen frühestens zu diesem Datum erteilt werden. Einzelheiten wie die Kostenverordnung und das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums stehen noch aus; der Rechner bildet die im Gesetz festgelegten Zulagen ab.

Nein. Der Rechner rechnet nur in Ihrem Browser, und auch das PDF entsteht auf Ihrem Gerät. Es wird nichts an uns übertragen, solange Sie uns nicht selbst schreiben.

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