Private Krankenversicherung für Selbstständige, passend zu Ihrer Arbeit und Ihrem Einkommen.
Drei Anliegen hören wir im ersten Gespräch besonders oft.
Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse tragen Sie den vollen Beitrag allein, bemessen an all Ihren Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Eine Lohnfortzahlung gibt es für Sie nicht. Längere Krankheit trifft Sie und Ihr Geschäft unmittelbar.
Sie fragen sich, ob ein privater Beitrag auch dann noch passt, wenn ein Jahr einmal ruhiger verläuft.
Wir vergleichen die Tarife aller relevanten Gesellschaften und empfehlen, was zu Ihrer Lage passt.
Ein vereinbartes Tagegeld kann Ihren Verdienstausfall bei längerer Krankheit auffangen. Höhe und Beginn legen wir gemeinsam fest.
Ihr Beitrag richtet sich nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheit, nicht nach der Höhe Ihres Einkommens.
Ein passender Selbstbehalt kann den laufenden Beitrag senken. Kleinere Rechnungen begleichen Sie dann direkt.
Im Krankenhaus wählen Sie Arzt und Unterbringung selbst.
Privat Versicherte erhalten in vielen Praxen schneller einen Termin.
Ein Beitragsentlastungstarif kann Ihren Beitrag im Ruhestand spürbar senken.
Der Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab. Wir besprechen ihn mit Ihnen im Einzelnen.
Liegt Ihr neuer Beitrag unter dem bisherigen, kann die Differenz auf Wunsch regelmäßig angelegt werden. So kann Ihre Krankenversicherung zu einem Baustein Ihres Vermögens werden.
Wir arbeiten gern mit Menschen, für die diese drei Sätze zutreffen.
Wir nehmen nur so viele Mandate an, wie wir mit voller Aufmerksamkeit führen können. Deshalb beginnt jede Zusammenarbeit mit einem Gespräch, in dem beide Seiten in Ruhe prüfen, ob es passt.
Drei Schritte, ohne Eile und ohne Verpflichtung.
Ein paar Zeilen zu Ihrer Situation genügen. Vertraulich und ohne Unterlagen.
Am Mittelweg oder per Video. Wir hören zu und klären, was Ihnen wichtig ist.
Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Begründung und entscheiden, wann Sie möchten.

„Wer selbstständig ist, verantwortet vieles allein. Mein Anspruch ist, dass die Krankenversicherung Ihnen davon etwas abnimmt und keine neue Sorge hinzufügt.“
Geprüfte Antworten auf Fragen, die uns Mandanten oft stellen.
Alles Weitere besprechen wir gern persönlich.
Für Selbstständige ist das nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa durch eine versicherungspflichtige Anstellung vor dem 55. Lebensjahr. Danach ist eine Rückkehr in aller Regel ausgeschlossen. Deshalb prüfen wir diese Frage vor jeder Empfehlung gemeinsam mit Ihnen.
Ihr Beitrag sinkt in einem schwächeren Jahr nicht mit. Wir planen ihn deshalb mit Reserve, etwa über die Höhe des Selbstbehalts, und besprechen offen, welcher Betrag dauerhaft zu Ihnen passt.
Nein. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für Angestellte. Als Selbstständige können Sie sich unabhängig von Ihrem Einkommen privat versichern, sofern der Versicherer Sie nach der Gesundheitsprüfung annimmt.
Der Anteil für die Basisabsicherung ist in der Regel als Sonderausgabe absetzbar. Die Einzelheiten klären wir gern gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Für Sie entstehen dafür keine Kosten.

Eine Anfrage verpflichtet zu nichts. Das Erstgespräch ist für Sie ohne Kosten.