Erstgespräch anfragen

Sie beraten mit Sorgfalt. Ihre Vorsorge verdient dieselbe Gründlichkeit.

Vorsorge für Juristen und Steuerberater: Versorgungswerk, Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung in einem Plan.

Erstgespräch anfragen Vertraulich und ohne Kosten für Sie

Was Juristen und Steuerberater uns häufig schildern

Für andere behalten Sie jedes Detail im Blick. Für sich selbst fehlt oft die Zeit.

Das Versorgungswerk als einzige Säule

Die Rente aus dem Versorgungswerk ist eine solide Grundlage. Ob sie für den gewohnten Lebensstandard reicht, hat selten jemand nachgerechnet.

Berufsunfähigkeit unterschätzt

Versorgungswerke leisten in der Regel erst, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können und Ihre Tätigkeit einstellen. Eine teilweise Einschränkung ist dort meist nicht abgesichert.

Keine Zeit für die eigene Vorsorge

Fristen und Mandate gehen vor. Die eigene Planung wird verschoben.

Was wir gemeinsam mit Ihnen ordnen

Wir beginnen mit der Mitteilung Ihres Versorgungswerks und empfehlen nur, was die Lücke wirklich schließt.

Versorgungswerk eingerechnet

Wir lesen die jährliche Mitteilung Ihres Versorgungswerks mit Ihnen und zeigen, wo eine Lücke bleibt.

Berufsunfähigkeit

Eine private Versicherung kann schon leisten, wenn Sie Ihren Beruf zu einem vereinbarten Grad, häufig zur Hälfte, nicht mehr ausüben können.

Basisrente

Eine Rentenversicherung mit steuerlicher Förderung, die das Versorgungswerk ergänzen kann.

Private Krankenversicherung

Leistungen nach Ihrem Anspruch, tarifabhängig und mit Blick auf die Beiträge im Alter.

Kanzlei mitgedacht

Wer eine Kanzlei führt, braucht auch einen Plan für den eigenen Ausfall. Wir zeigen, welche Versicherungen es dafür gibt.

Jährliche Durchsicht

Einmal im Jahr prüfen wir gemeinsam, ob der Plan noch zu Ihrem Leben passt.

Leistungen hängen vom gewählten Tarif und Vertrag ab. Steuerliche Fragen beziehen wir in die Planung ein.

Was schon kleine Beiträge bewirken, zeigt unser Altersvorsorge-Rechner, mit Zulagen, Steuern und Ergebnis als PDF.

Die Lücke kennen, bevor sie entsteht.

Wir stellen die Rente aus dem Versorgungswerk Ihrem gewünschten Einkommen im Ruhestand gegenüber. Die Differenz schließen wir mit Vorsorge, die zu Ihnen passt.

  1. Mitteilung des Versorgungswerks auswerten
  2. Lücke berechnen und schließen
  3. Jährlich gemeinsam prüfen
LETZTES EINKOMMEN Ihr Einkommen vor dem Ruhestand VERSORGUNGSWERK Lücke Rente laut Mitteilung des Versorgungswerks MIT ERGÄNZENDER VORSORGE Basisrente oder private Rentenversicherung
ABB.Schematische Darstellung ohne Zahlen. Die Höhe Ihrer Rente ergibt sich aus der jährlichen Mitteilung Ihres Versorgungswerks.

Passt das zu Ihnen?

Wir arbeiten gern mit Menschen, für die diese drei Sätze zutreffen.

Wir nehmen nur so viele Mandate an, wie wir mit voller Aufmerksamkeit führen können. Deshalb beginnt jede Zusammenarbeit mit einem Gespräch, in dem beide Seiten in Ruhe prüfen, ob es passt.

So gehen wir vor

Drei Schritte, ohne Eile und ohne Verpflichtung.

Anfrage

Ein paar Zeilen zu Ihrer Situation genügen. Vertraulich und ohne Unterlagen.

Erstgespräch

Am Mittelweg oder per Video. Wir hören zu und klären, was Ihnen wichtig ist.

Empfehlung

Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Begründung und entscheiden in Ruhe.

Donika Rahn, Geschäftsführende Gesellschafterin von VeriVestum

Ihre Ansprechpartnerin

„Wer beruflich jede Frist im Blick hat, verdient für die eigene Vorsorge jemanden, der dasselbe tut.“
Donika RahnGeschäftsführende Gesellschafterin

Aus dem Journal

Geprüfte Antworten auf Fragen, die uns Mandanten oft stellen.

Häufige Fragen

Alles Weitere besprechen wir gern persönlich.

Das hängt von Ihren Beiträgen und Ihrem gewünschten Lebensstandard ab. Wir werten die Mitteilung Ihres Versorgungswerks aus und zeigen Ihnen die Lücke in Euro.

Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen: in der Regel, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können und Ihre Tätigkeit einstellen. Manche Satzungen verlangen zusätzlich die Rückgabe der Zulassung oder Bestellung. Die genauen Regeln stehen in der Satzung Ihres Versorgungswerks. Wir lesen sie mit Ihnen.

Eine private Rentenversicherung, deren Beiträge steuerlich gefördert werden. Sie zahlt frühestens ab 62 eine lebenslange Rente und lässt sich nicht vorzeitig auszahlen. Beiträge zum Versorgungswerk und zur Basisrente teilen sich denselben steuerlichen Höchstbetrag. Ob sie zu Ihnen passt, rechnen wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung durch.

Für Sie entstehen dafür keine Kosten.

Das Haus Mittelweg 162 in Hamburg am Abend
Hier finden Sie unsMittelweg 162, 20148 Hamburg

Lassen Sie uns Ihre Vorsorge gemeinsam ordnen.

Eine Anfrage verpflichtet zu nichts. Das Erstgespräch ist für Sie ohne Kosten.

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