Vorsorge für Juristen und Steuerberater: Versorgungswerk, Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung in einem Plan.
Für andere behalten Sie jedes Detail im Blick. Für sich selbst fehlt oft die Zeit.
Die Rente aus dem Versorgungswerk ist eine solide Grundlage. Ob sie für den gewohnten Lebensstandard reicht, hat selten jemand nachgerechnet.
Versorgungswerke leisten in der Regel erst, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können und Ihre Tätigkeit einstellen. Eine teilweise Einschränkung ist dort meist nicht abgesichert.
Fristen und Mandate gehen vor. Die eigene Planung wird verschoben.
Wir beginnen mit der Mitteilung Ihres Versorgungswerks und empfehlen nur, was die Lücke wirklich schließt.
Wir lesen die jährliche Mitteilung Ihres Versorgungswerks mit Ihnen und zeigen, wo eine Lücke bleibt.
Eine private Versicherung kann schon leisten, wenn Sie Ihren Beruf zu einem vereinbarten Grad, häufig zur Hälfte, nicht mehr ausüben können.
Eine Rentenversicherung mit steuerlicher Förderung, die das Versorgungswerk ergänzen kann.
Leistungen nach Ihrem Anspruch, tarifabhängig und mit Blick auf die Beiträge im Alter.
Wer eine Kanzlei führt, braucht auch einen Plan für den eigenen Ausfall. Wir zeigen, welche Versicherungen es dafür gibt.
Einmal im Jahr prüfen wir gemeinsam, ob der Plan noch zu Ihrem Leben passt.
Leistungen hängen vom gewählten Tarif und Vertrag ab. Steuerliche Fragen beziehen wir in die Planung ein.
Was schon kleine Beiträge bewirken, zeigt unser Altersvorsorge-Rechner, mit Zulagen, Steuern und Ergebnis als PDF.
Wir stellen die Rente aus dem Versorgungswerk Ihrem gewünschten Einkommen im Ruhestand gegenüber. Die Differenz schließen wir mit Vorsorge, die zu Ihnen passt.
Wir arbeiten gern mit Menschen, für die diese drei Sätze zutreffen.
Wir nehmen nur so viele Mandate an, wie wir mit voller Aufmerksamkeit führen können. Deshalb beginnt jede Zusammenarbeit mit einem Gespräch, in dem beide Seiten in Ruhe prüfen, ob es passt.
Drei Schritte, ohne Eile und ohne Verpflichtung.
Ein paar Zeilen zu Ihrer Situation genügen. Vertraulich und ohne Unterlagen.
Am Mittelweg oder per Video. Wir hören zu und klären, was Ihnen wichtig ist.
Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Begründung und entscheiden in Ruhe.

„Wer beruflich jede Frist im Blick hat, verdient für die eigene Vorsorge jemanden, der dasselbe tut.“
Geprüfte Antworten auf Fragen, die uns Mandanten oft stellen.
Alles Weitere besprechen wir gern persönlich.
Das hängt von Ihren Beiträgen und Ihrem gewünschten Lebensstandard ab. Wir werten die Mitteilung Ihres Versorgungswerks aus und zeigen Ihnen die Lücke in Euro.
Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen: in der Regel, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können und Ihre Tätigkeit einstellen. Manche Satzungen verlangen zusätzlich die Rückgabe der Zulassung oder Bestellung. Die genauen Regeln stehen in der Satzung Ihres Versorgungswerks. Wir lesen sie mit Ihnen.
Eine private Rentenversicherung, deren Beiträge steuerlich gefördert werden. Sie zahlt frühestens ab 62 eine lebenslange Rente und lässt sich nicht vorzeitig auszahlen. Beiträge zum Versorgungswerk und zur Basisrente teilen sich denselben steuerlichen Höchstbetrag. Ob sie zu Ihnen passt, rechnen wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung durch.
Für Sie entstehen dafür keine Kosten.

Eine Anfrage verpflichtet zu nichts. Das Erstgespräch ist für Sie ohne Kosten.